
GONG GALAXY meldet EU-Marke für „Parawing“ an – Was das für die Branche bedeutet
Im März 2025 meldete das französische Wassersportunternehmen GONG GALAXY offiziell eine EU-Marke für das Wort „Parawing“ an – einBegriff, der ursprünglich auf Maui, Hawaii, geprägt wurde, wo das Konzept des Parawing erstmals entwickelt und eingeführt wurde. Obwohl das Unternehmen das Wort nicht erfunden hat, wird die Markenanmeldung jetzt vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geprüft.
Dieser Schritt wirft wichtige Fragen und Bedenken in der globalen Folien- und Flügelindustrie auf.
Ein Wort, geboren in den Wellen von Maui
Der Begriff „Parawing“ entstand in der experimentellen Wassersport-Szene auf Hawaii, wo Athleten und Innovatoren Elemente des Gleitschirmfliegens, des Wingfoilings und des Downwind-Surfens miteinander kombinierten. Der Begriff setzte sich in der weltweiten Foiling-Community schnell als allgemeine Bezeichnung für diesen neuen Stil des Flügelantriebs durch. Bis heute ist es ein offenes, beschreibendes Wort, das von Marken, Athleten und Entwicklern gleichermaßen verwendet wird.
Die Auswirkungen auf EU-Marken

Durch die Beantragung der exklusiven Rechte an „Parawing“ in Europa könnte GONG GALAXY nach der Genehmigung die rechtliche Kontrolle darüber erlangen, wie der Begriff in kommerziellen Zusammenhängen auf dem EU-Markt verwendet wird. Dazu gehören auch mögliche Beschränkungen der Produktbezeichnung, des Brandings und des Marketings durch andere Unternehmen, die „Parawing“-Ausrüstung oder -Veranstaltungen in der EU verkaufen oder bewerben.
Unternehmen außerhalb der EU – insbesondere in den Vereinigten Staaten oder Asien –sind von der Marke nicht direkt betroffen, es sei denn, sie vermarkten oder verkaufen ihre Produkte in der EU. Allerdings müssen alle in Europa tätigen globalen Marken vorsichtig sein, wenn sie den Begriff „Parawing“ in Anzeigen, Produktbeschreibungen oder auf Verpackungen verwenden. Verstöße könnten zu rechtlichen Anfechtungen, Unterlassungserklärungen oder sogar Importbeschränkungen führen.
Was kommt als Nächstes?
Zurzeit wird der Antrag noch geprüft, und es können Einsprüche eingereicht werden. Einige könnten argumentieren, dass das Wort zu allgemein oder zu beschreibend ist, um exklusiv als Marke geschützt zu werden. Sollte der Antrag jedoch erfolgreich sein, könnte dies ein Zeichen dafür sein, dass ein Unternehmen die Kontrolle über einen grundlegenden Begriff übernimmt, ähnlich wie in früheren Fällen mit Begriffen wie „Wingfoil“ oder „SUP“.
Die Branche wird das Geschehen genau beobachten – und einige werden sich fragen: Soll Innovation Open Source bleiben oder wird das Geschäft mit der Namensgebung zum nächsten Schlachtfeld?
Beim Stand Up Magazin weckt dieser Markenrechtsstreit Erinnerungen an eine frühere Kontroverse in der SUP-Branche.
Im Jahr 2011 meldete ein Ingenieur, Dr. Yonover, in Honolulu, der mit C4 Waterman verbunden ist, ein Patent für aufblasbare SUPs an. Hersteller wie ULI SUP erhielten daraufhin Unterlassungserklärungen. Der Fall brachte Unsicherheit in eine Branche, die gerade erst im Entstehen begriffen war.(Lies den Artikel hier)
Der Ausgang des Verfahrens wurde nie ganz klar, aber es ist bekannt, dass viele kleinere Marken die Produktion einstellten. Ein großer kanadischer Outdoor-Händler schlug jedoch zurück und reichte eine Gegenklage ein. Letztendlich produzierte die Branche weiterhin aufblasbare SUPs, und einige Jahre später meldete C4 Waterman Konkurs an. Ob die Klage zum Untergang des Unternehmens beigetragen hat, bleibt unklar, aber der Fall hat damals einen starken Eindruck in der SUP-Welt hinterlassen.
Ähnlich wie damals wirft auch die aktuelle Markenanmeldung für „Parawing“ ernsthafte Fragen zu Besitz, Innovation und Zugang in einem Sport auf, der immer noch weitgehend von der Kreativität der Basis und der Entwicklung der Gemeinschaft getragen wird. Interessanterweise nennt GONG seine Version des Parawing „Lowkite“ – vielleicht wissen wir jetzt, warum. Außerdem können wir nicht erkennen, wie ein solches Markenzeichen irgendetwas zum Sport oder einer möglicherweise florierenden Industrie beitragen soll. Geschweige denn, dass es gut für Gongs Ruf in der Branche wäre.
Schließlich können wir auch bezweifeln, dass ein Gattungsbegriff wie Parawing markenrechtlich geschützt werden kann, denn:
Du kannst „Golf Club“ nicht als Marke für Golfausrüstung eintragen lassen, weil es eine Gattungsbezeichnung ist. Aber du könntest etwas wie „StormGolf Club“, „EdgeWing Golf Club“ oder ähnliches als Marke eintragen lassen, solange es nicht bereits eingetragen ist und Unterscheidungskraft hat.
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