Sachsen Foilverbot Update

Eben haben wir dieses Schreiben des VDWS erhalten. Kurz um: Das Foilverbot bleibt bestehen aber man darf Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Aktueller Stand
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat am 23.5.2022 per Erlass das Wingfoilen und das Windsurffoilen als Sportarten eingestuft die gefahrgeneigt sind und somit auf sächsischen Gewässern nicht ausgeübt werden dürfen. Dieses Verbot ist völlig unverständlich und weltweit einmalig.
Dazu hat der VDWS in mehreren schriftlichen Anfragen an das Verkehrsministerium Sachsen versucht eine Begründung für den Vorgang zu erfahren. Auf die wiederholt gestellten nachfolgenden Fragen wurde leider inhaltlich nicht geantwortet.

  • Wieso soll das Wingfoilen in Sachsen und nur in Sachsen nicht erlaubt sein?
  • Wie kommt die Schifffahrtsbehörde dazu Wingfoilen als „Gefahrengeneigt“ einzustufen?
  • Was ist die fachliche Begründung für solch ein Verbot?
  • Gab es eine Anhörung der betroffenen Verbände ?
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt dieses Verbot?
  • Wo ist in der SächsSchifffVO das Verbot aufgeführt?
  • Warum ist auch unter § 16 keine Ordnungswidrigkeit beschrieben?
  • Gibt es einen schriftlichen Erlass für das Verbot?
  • Gilt das ausgesprochene Verbot auch für alle anderen Wasserfahrzeuge mit Foils wie Segelboote, Katamarane, Windsurfen, SUP und sind somit auch Regattaveranstaltungen mit Foilfahrzeugen verboten? Immerhin ist Windsurfen und Kitesurfen mit Foils mittlerweile olympische Disziplinen.

Zur Klarstellung:

Wingfoilen ist nicht schneller als Wingsurfen sondern ermöglicht lediglich das gleitende Surfen ab 3 Bft.. Gerne treten wir mit Ihnen in einen fachlichen Dialog zum Thema ein, so wie es bei allen anderen Bundes- und Landesrechtlichen Gesetzesnovellierungen üblich ist. Im Hinblick auf das Foilen bezweifeln wir die fachliche Expertise der sächsischen Schifffahrtsbehörde, die offensichtlich Entscheidungen ohne Beteiligung und Anhörung der betroffenen Wassersportverbände trifft, wobei uns nach wie vor kein schriftlicher Erlass vorliegt. Ein Verbot des Wingfoilens in Sachsen ist in Deutschland und weltweit einmalig. Es ist unverhältnismäßig, fachlich nicht begründbar und muss umgehend aufgehoben werden.

Die Entscheidung hat zu großen Irritationen in der Wassersportszene geführt was das Ministerium nun veranlasst hat, die Wassersportverbände sowie weitere Vertreter von Ministerien und die Wasserschutzpolizei zu einem „Runden Tisch“ am 12.7.2022 in das Wirtschaftsministerium in Dresden einzuladen.

Zu der Veranstaltung wurde unter dem Titel „Informationsgespräch“ eingeladen und die damit einhergehenden Befürchtungen wurden tatsächlich bestätigt: Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums zeigt sich beratungsresistent und ist nicht bereit das Verbot kurzfristig aufzuheben. Vielmehr soll das Verbot, das bisher nicht veröffentlicht wurde, in die bestehende sächsische Schifffahrtsverordnung aufgenommen werden.

Als Begründung für das Verbot nennt die Schifffahrtsbehörde (eine untergeordnete Behörde im SMWA) die Einschätzung, dass das Foilen überwiegend als gefahrgeneigt einzustufen ist und solche gefährliche Gewässerbenutzungsarten nach § 7 Absatz 3 Satz 2 SächsSchiffVO zum Schutz von Personen, Natur bzw. Umwelt zu verbieten sind. In der aktuellen Verordnung ist jedoch lediglich ein Verbot des Kitesurfens zu finden, jedoch keine Verbote für andere windgetriebene Wasserfahrzeuge wie z.B. Segeln, Windsurfen oder Wingsurfen.

Inwieweit die Kontrolle des Verbots durch die Polizei und die Verhängung von Ordnungswidrigkeiten ohne Veröffentlichung des Erlass mit geltendem Recht vereinbar ist, darf

stark bezweifelt werden. Das entspricht auch der Meinung der anwesenden Referatsleiter aus den anderen Ministerien.
Vor allem der Versuch das Verbot fachlich zu begründen rief ungläubiges Kopfschütteln bei den Verbandsvertretern und zumindest Stirnrunzeln bei den Vertretern der anderen Ministerien hervor. Immer wieder wurde die hohe Geschwindigkeit beim Wingfoilen und die Gefahren für Schwimmer betont. Dabei wurde mit Zitaten aus dem Internet, mit Bilden von Wingsurfern in einer 2 m hohen Welle oder einer einzelnen Verletzung in Frankreich argumentiert. Auf mehrfache Nachfrage wurde eingeräumt, dass eine ausgewiesene Fachexpertise bei den Behördenmitarbeitern nicht vorhanden ist.

In einer ausführlichen Stellungnahme von Thomas Weinhardt, 1. Vorsitzender VDWS e.V. die den Gesprächsteilnehmern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wurde, sind die Aussagen widerlegt. Eine Abfrage bei den VDWS Schulbetrieben im In- und Ausland sowie beim VDWS Lehrteam ergab keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefahrenlage durch das Foilen. Unfälle zwischen Schwimmer und Foiler, insbesondere Wingfoiler sind nicht bekannt. In der Wassersportversicherung „Safety Tool“ des VDWS gibt es seit 1.1.2020 bis heute keinen einzigen Fall, wo Personen zu Schaden gekommen sind. Für die Einschätzung „gefahrengeneigt“ der sächsische Behörde gibt es keine Belege, keine sachlich fundierte Begründung, keine Berichte zu Unfällen.

Obwohl das Foilen mit Wind- und Kitesurfen olympische Disziplinen sind, möchte der Vertreter des Wirtschaftsministerium am Verbot festhalten und den trainierenden Leistungssportlern die Ausübung des Sports in Sachsen verbieten. Auch die Durchführung von Segelregatten sind somit nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Gleichzeitig wird damit aber auch den ansässigen Wassersportschulen das Unterrichten untersagt. Dass ist insofern fatal, weil gerade die Schulung von Einsteigern einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit am und auf dem Wasser leisten könnte.
Auch ein Imageverlust für das Urlaubsland Sachsen mit seinen neuen Seenlandschaften der ehemaligen Tagebauflächen wird in Kauf genommen. Schon jetzt gibt es aufgrund der Berichterstattung in den einschlägigen Medien die Empfehlung, das Bundesland Sachsen zu meiden und zu anderen Revieren auszuweichen.
Nach mehrfachem Nachfragen durch T. Weinhardt (VDWS e.V.) wurde am Ende der Veranstaltung erstmals der eigentliche Erlass ausgehändigt. Der weicht allerdings in Form und Stil von sonstigen ministeriellen Verordnungen, Erlassen oder Veröffentlichungen deutlich ab.
Die Möglichkeit den Erlass auszusetzen und in einer zweijährigen Beobachtungphase das Unfallgeschehen zu evaluieren, so wie es die Verbände vorgeschlagen haben, wurde abgelehnt. Die Zusammenfassung des Ergebnisses durch den SMWA Vertreter, dass die Sächsische Schifffahrtsverordnung angepasst werden muss, um zukünftig rechtssicher mehr Verbote verhängen zu können, stieß bei vielen Teilnehmern auf Kopfschütteln und Verärgerung.
Da klingt das folgende Statement wie ein Hohn: „Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und die Schifffahrtsbehörde möchten die interessierten Wassersportfreunde und –vereine bei ihren Bemühungen für ein legales Foil-Surfen unterstützen.“

Mitte September wurde das Protokoll des Meetings zugestellt mit dem Ergebnis:

  • Foilen mit allen Sportgeräten ist in Sachsen weiterhin grundsätzlich verboten, es können jedoch Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.
  • Erste Strafzettel wurden durch die Polizei ausgestellt.
  • Erste Klagen werden vorbereitet.