Merkblatt für Stehpaddler

Der Sommer kommt und alle wollen auf das Wasser. Viele Leute kaufen sich grad Billigboards ohne eine Ahnung zu haben. Darum hier kurz das Merkblatt des “vks”

 VEREINIGUNG DER SCHIFFFAHRTSÄMTER  in der Schweiz

Zusammenfassung

 SUP werden nicht immatrikuliert. Sie tragen gut sichtbar den Namen und die Adresse des Eigentümers oder seines Halters. 

Beim Verlassen der äusseren Uferzone auf Seen und beim Befahren von Flüssen ist eine Rettungswe-ste, mindestens eine Schwimmhilfe mit 50 Newton Mindestauftrieb pro Person mitzuführen. Nachts und bei unsichtigem Wetter sind SUP zu beleuchten. 

Rechtsgrundlagen der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) 

  • SUP fallen unter die Gruppe Paddelboote, eine Untergruppe der Ruderboote. 
  • Art. 2 Buchstabe a Ziffer 21 
  • 2.2. Sie sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen und tragen gut sichtbar den Namen und die Adresse des Eigentümers oder seines Halters. 
  • Art. 16 Abs. 2 Buchstabe d und Art. 16 Abs. 3 
  • 2.3. SUP werden als wettkampftaugliche Wassersportgeräte eingestuft. 
  • Art. 134a Abs. 1 
  • 2.4. Auf wettkampftauglichen Wassersportgeräten kann anstelle des Einzelrettungsmittels eine Schwimmhilfe mitgeführt werden. 
  • Als Schwimmhilfen gelten Rettungswesten, die der Norm SN EN 393:1994 oder SN EN ISO 12402-5:2006 entsprechen. Die Schwimmhilfe hat der Grösse der sie tragenden Person zu ent-sprechen und einen Mindestauftrieb von 50 Newton aufzuweisen. 
  • Art. 134a Abs. 2, 3, 4 und Art. 166b Abs. 7 
  • 2.5. Auf Seen sind sie in der inneren (150 m) und der äusseren (300 m) Uferzone vom Mitführen eines Einzelrettungsmittels befreit. 
  • Art. 134 Abs. 4bis Buchstabe a 
  • 2.6. SUP führen bei Nacht und unsichtigem Wetter ein gut sichtbares weisses Rundumlicht. 
  • Art. 18, Art. 18a Ziffer 6, Art. 18b Ziffer 2 und Art. 25 Abs.1 

Inkrafttreten

 Dieses Merkblatt wurde am 16. Februar 2017 durch den Vorstand der vks genehmigt. Es tritt am 1. April 2017 in Kraft und ersetzt das vks-Merkblatt Nr. 6 vom 1. Januar 2015 (Ausgabe 12-2014).