Erste SUP Gesetze

Es kam wohl was kommen musste: Die Schifffahrtsbehörden (in der Schweiz zumindest) geben Gesetze bekannt wie sich der Stand Up Paddler zu verhalten hat.

Wir bekamen eben das vks-Merkblatt Nr.6 der Vereinigung der Schifffahrtsämter der Schweiz, von unserer Kollegin Rita Parmenter von SUP Switzerland zugeschickt.

Rita erklärte uns, dass sie nach längerem Studium der Merkblattes beim entsprechenden Amt anrufen musste um genau heraus zu finden was für Gesetze nun gelten.
Rita: „Es ist also offiziell so, dass man eine Schwimmweste tragen muss, wenn man sich ausserhalb der Uferzone aufhält und, dass das Board mit Name und Adresse “gut sichtbar” angeschrieben werden muss.”

Offenbar ging das Merkblatt aber nur an die entsprechenden Ämter wurde bis jetzt aber nie in der Öffentlichkeit publiziert.

Ganz offenbar lesen auch die Schweizer Schifffahrtsbehörden gerne das Stand Up Magazin, denn alle drei Fotos im Merkblatt, erschienen auch auf dem Stand Up Magazin. Das mittlere Foto z.B. haben wir sogar selber geschossen an einem Paddelevent in Siegburg. Auf dem Foto ist Olaf Schwarz Sohn zusehen auf einem JUCKER HAWAI’I Brett.

Siehe: https://standupmagazin.com/2010/09/erster-stand-up-paddling-contest-in-siegburg/

In diesem Sinne viele Grüsse an alle Ämter, wenn Ihr Fragen zum Sport habt könnt Ihr Euch gerne bei uns Melden und wenn es irgendwelche neuen Regeln gibt könnt Ihr die uns auch gerne schicken.

Mahalos,

Die Redaktion
Mike

SUP Gesetz