SUP Verbote in der Schweiz

Das die Schweiz ein Verbotsland ist war schon immer klar. SUPs mit Schiffen gleich zu stellen ist aber schon sehr fragwürdig, laut dem Verband Prowatersports aber von Vorteil. Dazu würden wir gerne mehr wissen. Dies ist der Pressebericht von PRO WATERSPORTS SCHWEIZ. Ihr könnt ihr gerne alles teilen.

Medienmitteilung: SUP-Verbot in Solothurn und in allen anderen WZVV-Reservaten

Mit Datum 15. September 2020 wurde berichtet, dass das Stand-Up-Paddlen («SUP») ab Mitte September 2020 auf der Aare bei Solothurn verboten sein wird. SUP sei gemäss BAFU als «ähnliche Geräte» gemäss Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung («WZVV») Art. 5 bereits seit längerem verboten. Dies beträfe unzählige weitere sehr beliebte Gewässer in der Schweiz. Bis 9. September 2020 fand unter anderem dazu eine Vernehmlassung statt, wobei die Verbände eine Gleichstellung aller Wassersportarten forderten.

Bis 9. September 2020 fand eine Vernehmlassung zur Jagdverordnung statt. Im Rahmen der Änderung der Jagdverordnung («JSV») sind auch Änderungen der WZVV vorgesehen. Gemäss Version zur Vernehmlassung soll das SUP neu, wie auch das Kitesurfen, ähnliche Geräte und Modellboote in den WZVV-Reservaten der Kategorien I bis V explizit verboten werden, während die sonstige Schifffahrt nicht explizit verboten wird. Gemäss Bundesamt für Umwelt («BAFU») sei SUP als «ähnliches Gerät» bereits verboten und die explizite Erwähnung sei bloss eine Präzisierung. Auf dieser Basis verbot der Kanton Solothurn das SUP ab Mitte September 2020 auf der Aare. Folgende weitere Gebiete wären von dem aktuellen impliziten Verbot auch betroffen:

  • Gesamter Pfäffiker- und Greifensee
  • Rorschacher Bucht / Arbon
  • Seebecken vor Thun (Kanderdelta)
  • Seebecken vor Yverdon
  • Seebecken vor Vevey, Montreux und Villeneuve (les Grangettes)
  • Ufer und Flüsse des gesamten (!) Kantons Genf
  • Seefläche vor dem Nationalen Jugendsportzentrum Tenero CST
  • Seefläche vor dem Flughafen Altenrhein
  • St. Petersinsel des Bielersees
  • Südliches (Salavaux) und nördliches (Chablais) Seebecken des Murtensees
  • Teil des Hafenbeckens von St. Blaise
  • Wohlensee bei Bern
  • Zürich-Obersee: Guntliweid bis Bätzimatt

Das gemäss BAFU aktuelle implizite Verbot unter der Bezeichnung «ähnliche Geräte» stellt aber eine Rechtsunsicherheit dar. Auch gemäss Entwurf zur Vernehmlassung der Jagdverordnung und der WZVV soll der Begriff «ähnliche Geräte» bestehen bleiben. Der Begriff wurde im Jahr 2009 in Art. 5 der WZVV ergänzt und umfasst gemäss erläuterndem Bericht aus dem Jahre 2008 Geräte welche «schnell, wendig oder lärmig» sind. Somit wären aus Sicht der Wassersportverbände viele andere Wasserfahrzeuge implizit auch schon lange verboten, und nicht nur das SUP. Dies insbesondere, da gemäss Fachliteratur Vögel auf ein motorisiertes Boot noch sensibler reagieren als auf ein SUP[1].


[1] Siehe https://www.lbv.de/naturschutz/lebensraeume-schuetzen/gew%C3%A4sser/stand-up-paddling-und-wasserv%C3%B6gel/, konsultiert 16. September 2020

Ausnahmen dieser Verbote sind möglich, wobei der Prozess dazu unklar erscheint. Im Entwurf zur Vernehmlassung wird zwar in Art. 5 ergänzt, dass die Kantone Ausnahmen bewilligen können. Dem widerspricht Art. 2 WZVV, wonach solche Ausnahmen Teil der Verordnung sind und somit gemäss unserem Verständnis einer Teilrevision der WZVV bedingen, was nationale Verfahren sind.

Falls demnach bspw. der Kanton Solothurn auf der Aare das SUPen wieder wie bis anhin erlauben möchte, oder bspw. das BASPO vor dem nationalen Sportzentrum in Tenero weiterhin SUP wie bis anhin betreiben möchte, wäre eine Teilrevision der WZVV notwendig. Da können Parteien aus der gesamten Schweiz Einfluss nehmen. Die Zeitdauer kann beträchtlich sein und das Resultat ungewiss.

Die von den Verboten betroffenen Verbände setzen sich für eine Gleichstellung ihrer Sportarten mit allen anderen Schiffen ein (SUP und Kitesurfer sind juristisch gesehen Schiffe). Die Verbände unterstützen den Schutz der Umwelt, erachten jedoch die Verhältnismässigkeit von Einschränkungen als grundlegend für eine Akzeptanz in der Bevölkerung.

Eine Ablehnung des Jagdgesetzes würde die geplanten Verordnungsänderungen und somit das explizite SUP-Verbot bis auf weiteres hinfällig machen (das gemäss BAFU bereits bestehende implizite SUP-Verbot bliebe bestehen). Dennoch sprechen sich die Verbände nicht gegen das Jagdgesetz aus, sondern fordern den Bund auf, bei einer allfälligen Annahme des Jagdgesetzes eine Gleichstellung aller Wassersportarten in den Verordnungen sicherzustellen.

Medienkontakt:

Pro Watersports Schweiz, Daniel Rey, info@prowatersports.ch, +41 56 508 72 12

Dies ist eine gemeinsame Medienmitteilung folgender Vereine und Verbände:

Pro Watersports Schweiz setzt sich für die Gleichstellung aller Wassersportarten in der Schweiz aus.

Der Schweizerische Kanu-Verband Swiss Canoe ist der Dachverband der Schweizer Kanuclubs und individuellen Kanusportler. Als Ziele verfolgen wir die Förderung des Freizeit- und Wettkampfsports und insbesondere die Nachwuchsförderung. Swiss Canoe setzt sich für die Erhaltung der Befahrbarkeit der Schweizer Gewässer ein und organisiert Aus- und Weiterbildungen für -Leiterinnen und -Leiter. Seit 2017 sind wir bei unserem Dachverband Swiss Olympic auch als offizieller Vertreter der Sportart Stand Up Paddling (SUP) anerkannt und haben diese Sportart 2020 beim Bundesamt für Sport in das Erwachsenen-Sportprogramm esa integrieren können.

Die Swiss Kitesailing Association («SKSA») ist der Dachverband des Kitesurfens in der Schweiz. Die SKSA ist Mitglied von Swiss Sailing und von International Kitesailing Association, dem olympischen Dachverband des Kitesurfens. Die SKSA ist zuständig für die Durchführung der Schweizer Meisterschaften im Kitesurfen.

Der Kitesurf Club Schweiz ist Mitglied der Swiss Kitesailing Association und mit über 1’000 Mitgliedern der grösste Kitesurfverein der Deutschschweiz und primärer Ansprechpartner für Behörden, Medien und die Öffentlichkeit in allen Belangen des Kitesurfens. Der Kitesurf Club Schweiz setzt sich für die Legalisierung des Kitesurfens in der Schweiz ein.

Die Association Romande de Kitesurf („KA“) ist Mitglied der Swiss Kitesailing Association und mit über 1’000 Mitgliedern mehrheitlich aus der Westschweiz der grösste Kitesurfverein der Suisse Romandie. Die KA setzt sich für den Zugang des Kitesurfens auf den Westschweizer Seen ein.